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habe, ſo laſte der Verdacht auch unwiderſprechlich auf ihm.
Ferner könne das Dienſtperſonal einſtimmig bezeugen, daß
er durch ein auffallend ſcheues, haſtiges Benehmen die
Unruhe ſeines Gewiſſens bewieſen habe. Er möge alſo
einfach ſeine Schuld bekennen, dies allein werde die Strafe
vielleicht in etwas mildern.
Jakob, der zuerſt über ſeine Verhaftung außer ſich
geweſen war, hatte ſich allmählich gefaßt. Auch in ihm
war ein Verdacht rege, nämlich der, daß der Obergeſelle
der Dieb ſei. Aber ohne beſtimmten Grund wollte er
niemand eines ſo verächtlichen Vergehens anklagen. So
beſchränkte er ſich darauf, ſeine Unſchuld zu beteuern,
wobei er ſich auf die Familie Schoolbook, die ihn jahre—
lang beobachtet habe, und auf ſeinen ehemaligen Genoſſen
Igel berief, der, im Gegenſatz zu ſeinem früheren Leben,
ſeit kurzem Polizeibeamter war, eben derſelbe, der ſeine
Teilnahme für Jakob im Schoolbookſchen Hauſe lebhaft
bezeugt hatte.
Der Richter ließ ſich durch alle Beteuerungen und
Berufungen nicht von ſeiner ÜUberzeugung abbringen. Das
einzige, ſagte er, was Jakob rein machen könne, ſei der
Beweis, daß er an jenem Tage nicht in dem Landhauſe
gekehrt habe, und der Beweis ſei unmöglich. Denn er
habe gerade da gekehrt. Was noch das Ableugnen ſolle?
Und dann fragte er die Kreuz und Quer, daß einer, der
kein ſolch reines Gewiſſen hatte, wie Jakob, ſich unrettbar
in Widerſprüche verwickelt haben würde.
„Was denn das eigentlich mit ſeinem ſcheuen, kopf—
loſen Weſen, mit ſeiner ängſtlichen Eile, vom Hofe wieder
wegzukommen, geweſen ſei?“ fragte der Richter endlich.
Da holte Jakob tief Atem.
„Es erinnerte mich alles dort an eine furchtbare