Allerdings wirkte es. Des Wunderbaren war zu viel,
als daß ein noch ſo jugendlicher Verſtand wie der des
jungen Otto, kaltblütig bleiben konnte, zumal ſein un⸗
befangener Sinn nicht an eine Verabredung der beiden
Schurken dachte.
„Sollten wirklich ſolche Totenerſcheinungen möglich ſein,
um ihre Verbrechen auf dieſer Welt zu ſühnen?“ fragte
er ſich. „Sollte wirklich eine ihm unbekannte Zauber⸗
welt exiſtieren?“ Im Augenblick wußte er keine Anwort
auf dieſe Fragen.
Er nahm dem ſich über ſein Erſcheinen ſehr erſchreckt
ſtellenden Lenz das Blatt aus der Hand, um es zu leſen
und zu prüfen.
Es war ein beſchmutztes, vergilbtes Stück Papier, das
aus irgend einem Buch herausgeriſſen erſchien, und worauf
mit faſt unleſerlicher Schrift geſchrieben war, daß der
Kloſterbauer dem Lenzbauer den Kloſterhof abtrete. Die
Unterſchrift ſchien übrigens echt zu ſein. Der junge
Seebold hatte ſchon mehrere ſolcher Unterſchriften des
Kloſterbauers geſehen.
Der Hexenmüller ſah den jungen Mann lächelnd an
und ſagte: „Das Schriftſtück wird vor Gericht kein Glück
machen. Wegen ſeiner kann Ihre Großtante ruhig
ſchlafen. Es müßten die Toten ſelbſt auferſtehen, um
ihr Zeugnis abzulegen, ſonſt wird kein Menſch daran
glauben.“
Der junge Seebold war ſehr blaß geworden und ſagte:
„Wer weiß, ob nicht ſchon die Toten aufgeſtiegen ſind,
um zu zeugen? Meine Großtante hat ſchon Erſcheinungen
gehabt.“
Der Hexenmüller warf dem Aangen Lenz“ einen
triumphierenden Blick zu.